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Privatumzug

Der eigene Umzug ist immer der schwerste.
Wann verpacke ich welches Umzugsgut?
Was benötige ich in meiner neuen Wohnung zuerst?
Wie richte ich diese ein?
Kann ich die Kinder am Umzugstag zu Freunden bringen?
Wen habe ich über meinen Umzug zu informieren?
Kann ich den Umzug steuerlich geltend machen?
Welche Rechte habe ich als Mieter?
Brauche ich eine Versicherung?

Auf dieser Seite finden Sie Checklisten, mit Punkten, die vor jedem Umzug zu beachten sind.
Antwort zu diesen Fragen gibt auch die Broschüre "Ratgeber Umzug" Wer nicht auf Verwandte und Freunde angewiesen sein möchte, sollte sich rechtzeitig ein Angebot von einer Fachfirma einholen und von einem Umzugsberater informieren lassen.

Und nach dem Umzug sollte man nicht vergessen, seinen Freunden und Bekannten Postkarten mit der neuen Adresse zukommen zu lassen, inzwischen geht das auch elektronisch.

 

Umzug spart Steuern

Wer durch einen Umzug seine Fahrtzeit zur Arbeit deutlich verkürzt, kann die Ausgaben für den Wohnungswechsel als Werbungskosten geltend machen – auch wenn Heirat und Geburt eines Kindes den Umzug mitveranlaßt haben. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 23. Mätz 2001 (VI R 189/97) entschieden. Denn wenn die berufliche Veranlassung des Umzugs nach objektiven Kriterien eindeutig feststehe, komme es auf die "Motive des Steuerpflichtigen" nicht mehr an. Die Münchner Richter hielten allerdings an der Voraussetzung fest, daß die Zeitersparnis mindestens eine Stunde täglich betragen muß. Anerkannt werden könne als Grund auch ein Wechsel des Arbeitsplatzes. Zudem dürfe der Fiskus die Anerkennung nicht bloß deshalb verweigern, weil ein Umzug lediglich innerhalb einer Großstadt erfolgt sei. Quelle: FAZ 22.12.01
Zu den Kosten die berücksichtigt werden, gehören: Wohnungsanzeigen, Maklergebühren, Fahrtkosten für die Wohnungssuche, Möbelspediteur, Miet-LKW und bestimmte Einrichtungen (etwa ein neuer Herd oder Ofen). Wenn die neue Stelle sofort angetreten werden mußte und deshalb die Kündigungsfrist für die alte Wohnung nicht eingehalten werden konnte, ist es möglich deren Miete für längstens sechs Monate abzusetzen. Da gleiche gilt für die Kosten der neuen Bleibe, falls sie sofort gemietet werden mußte, aber noch nicht genutzt werden konnte (bis zu drei Monate. Nicht absetzbar sind jedoch die Maklergebühren bei Grundstückskauf. Die Umzugskosten können in der Höhe anerkannt werden, die ein vergleichbarer Bundesbeamter nach dem Bundesumzugs-kostengesetz (BUKG) oder der Auslandsumzugsverordnung (AUV) bei Versetzung erhalten würde. Der Arbeitgeber kann zudem Umzugskosten steuerfrei erstatten.

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Ratgeber Umzug


"Was man nicht im Kopf hat, muß man in den Beinen haben"

Dieses Sprichwort, das auch Sie ganz bestimmt kennen, hat besonders in der Umzugsphase seine Bedeutung. Was man nicht aufschreibt, gerät allzu leicht in Vergessenheit, man muß doppelte Wege gehen. Und an vieles denkt man gar nicht:

Antworten zu diesen und mehr Fragen finden Sie im 40 Seiten starken Ratgeber Umzug. Anzufordern bei der

LÄNGERFRISTIGE VORBEREITUNGEN:

3-4 WOCHEN VOR DEM UMZUG

1-2 WOCHEN VOR DEM UMZUG

Falls die Umzugs- und Packertermine noch nicht genau feststehen, klären Sie diese bitte mit dem Umzugsunternehmen ab.

1-TAG VOR DEM UMZUG

Den Umzugstag vorbereitet und in Ruhe angehen

Alles, was Sie noch aktuell brauchen (Dokumente oder Werkzeug z.B.) legen Sie bereit oder verpacken es extra und leicht auffindbar

Sichern Sie alle Geräte (Waschmaschine, Computer...)

für den Transport. Hausmeister und Nachbarn an beiden Adressen haben Sie über Ihren Umzug informiert. Und Sie haben an beiden Adressen für einen freien Parkplatz gesorgt.
Denken Sie bitte daran, daß Sie Ihren Umzug in der Regel am Ende direkt bezahlen müssen, also noch Bargeld abheben.


AM UMZUGSTAG

IN DER ERSTEN WOCHE AM NEUEN WOHNORT

PACKTIPS:

Noch Fragen? Wenden Sie sich an Ihren Umzugsberater Ihr Umzugsexperte oder umzug@j-woerle.de

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