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Auslandsumzug ............. |
Privatumzug ............ |
Privatumzug
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Der eigene Umzug ist immer der schwerste. Auf dieser Seite finden Sie Checklisten, mit Punkten, die vor jedem Umzug zu beachten
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Wer durch einen Umzug seine Fahrtzeit zur Arbeit deutlich
verkürzt, kann die Ausgaben für den Wohnungswechsel als Werbungskosten geltend machen
auch wenn Heirat und Geburt eines Kindes den Umzug mitveranlaßt haben. Das hat
der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 23. Mätz 2001 (VI R 189/97) entschieden. Denn
wenn die berufliche Veranlassung des Umzugs nach objektiven Kriterien eindeutig feststehe,
komme es auf die "Motive des Steuerpflichtigen" nicht mehr an. Die Münchner
Richter hielten allerdings an der Voraussetzung fest, daß die Zeitersparnis mindestens
eine Stunde täglich betragen muß. Anerkannt werden könne als Grund auch ein
Wechsel des Arbeitsplatzes. Zudem dürfe der Fiskus die Anerkennung nicht bloß deshalb
verweigern, weil ein Umzug lediglich innerhalb einer Großstadt erfolgt sei. Quelle:
FAZ 22.12.01
Zu den Kosten die berücksichtigt werden, gehören: Wohnungsanzeigen, Maklergebühren,
Fahrtkosten für die Wohnungssuche, Möbelspediteur, Miet-LKW und bestimmte Einrichtungen
(etwa ein neuer Herd oder Ofen). Wenn die neue Stelle sofort angetreten werden mußte
und deshalb die Kündigungsfrist für die alte Wohnung nicht eingehalten werden konnte,
ist es möglich deren Miete für längstens sechs Monate abzusetzen. Da gleiche
gilt für die Kosten der neuen Bleibe, falls sie sofort gemietet werden mußte, aber
noch nicht genutzt werden konnte (bis zu drei Monate. Nicht absetzbar sind jedoch die Maklergebühren
bei Grundstückskauf. Die Umzugskosten können in der Höhe anerkannt werden, die
ein vergleichbarer Bundesbeamter nach dem Bundesumzugs-kostengesetz (BUKG) oder der Auslandsumzugsverordnung
(AUV) bei Versetzung erhalten würde. Der Arbeitgeber kann zudem Umzugskosten steuerfrei
erstatten.
"Was man nicht im Kopf hat, muß man in den Beinen haben"
Dieses Sprichwort, das auch Sie ganz bestimmt kennen, hat besonders in der Umzugsphase seine Bedeutung. Was man nicht aufschreibt, gerät allzu leicht in Vergessenheit, man muß doppelte Wege gehen. Und an vieles denkt man gar nicht:
Antworten zu diesen und mehr Fragen finden Sie im 40 Seiten starken Ratgeber Umzug. Anzufordern bei der
DMG Deutsche Möbeltransport AG
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Sie erhalten den Ratgeber Umzug umgehend gegen eine Schutzgebühr von DM 6,70.
ADAC-Mitglieder erhalten den Ratgeber kostenlos, wenn die Adresse dem ADAC drei Wochen
vor dem Umzug mitgeteilt wird:
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Einen Einrichtungsplaner kann man sich kostenlos auf der Seite www.umzuege.de/planer.html herunterladen.
Top Versicherung
Wer nicht in Eigenregie umzieht sondern mit einem Umzugsunternehmen geht ein geringeres Risiko ein. Der Spediteur haftet mit der Spediteursgrundhaftung gem. HGB .Die Haftung ist jedoch nur auf 620 pro m³ beschränkt und schließt das sogenannte "Unabwendbare Ereignis" (z.B. fremdverschuldeter LKW-Unfall, höhere Gewalt) aus. Außerdem wird maximal der Zeitwert erstattet.
Es empfiehlt sich daher über den Spediteur eine separate Transportversicherung einzudecken. Dabei gibt man den gewünschten Gesamtwert an. Als Orientierungshilfe für die Wertermittlung dient die Hausratsversicherung. Es gibt hierbei auch die Möglichkeit einzelne Teile zum Neuwert einzudecken. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten sollte man sicherheitshalber vor dem Umzug eine Wertliste erstellen. Man sollte auch daran denken, daß bei Bruchschäden der Spediteur nur dann eindeutig haftbar gemacht werden kann, wenn sein Personal ein- und ausgepackt hat.
Top Checklisten
CHECKLISTE Zeitplan für den Umzug
Kündigen Sie den alten Mietvertrag fristgerecht und prüfen Sie, in welchem Zustand Sie die Wohnung übergeben müssen (einen Abnahmetermin mit dem Vermieter vereinbaren !
Renovierungsarbeiten, Endreinigung (incl. Fensterputzen) in Auftrag geben
Auch den Ab- und Aufbau der Küche und der Schrankwände, den Ab- und Anschluß der Elektrogeräte und Lampen kümmert sich die Umzugsfirma, wenn sie rechtzeitig darüber informiert ist
Sollten Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen wollen, versuchen Sie selbst einen Nachmieter zu finden oder verhandeln Sie darüber mit dem Vermieter.
Einrichtungsplan machen und überlegen, was wirklich mit soll
Überlegen Sie, von welchen Dingen Ihres Haushalts
Sie sich trennen können.
Alles, was nicht transportiert werden muß, reduziert die Umzugskosten!
Defektes und Unbrauchbares gehört auf den Sperrmüll. Brauchbares bringen Sie
zum Receyclinghof oder Sie fragen eine Wohlfahrtseinrichtung (z.B. Rotes Kreuz oder Caritas),
ob Interesse besteht. Chemikalien, Farben, Lösungsmittel, Neonröhren, Batterien
etc. gehören in den Sonderabfall.Was Sie vor dem Umzug z.B. aus Keller, Dachboden
oder Garage entrümpelt und weggegeben haben, spart Zeit, Platz im Möbelwagen
und damit bares Geld!
Urlaub beantragen! Meistens stehen Ihnen 1-2 Umzugstage als Sonderurlaub zu
Benachrichtigen Sie Elektrizitäts-, Gas- oder
Wasserwerk und kündigen Sie die Versorgungsverträge (Kundenummer und Anschrift
für die Endabrechnung bekanntgeben).
Zählerstand mit Zählernummer am Auszugstag notieren und telefonisch an die
Versorgungsunternehmen durchgeben !
Eventuell können Sie den Telefonanschluß Ihres Vormieters übernehmen und sollten dies auch Ihrem Nachmieter anbieten. Ansonsten müssen Sie Ihren Anschluß kündigen und bei einem T-Punkt. am neuen Wohnort einen Neuanschluß beantragen. Die Kosten für Änderung und Neuanmeldung sind gleich, aber auf einen Neuanschluß müssen Sie u. U. bis zu 4 Wochen warten. Oder Sie nutzen den online Service der Telekom
Klären Sie mit Ihrem Geldinstitut alle notwendigen Änderungen bzw. Kündigungen Ihrer Konten.
Stellen Sie bei Ihrem Postamt einen Nachsendeantrag (Ihre Post wird Ihnen dann 6 Monate kostenlos an den neuen Wohnort nachgesandt !)
Melden Sie die Kinder am neuen Wohnort in Kindergarten, Hort oder Schule an.
Inhalt der Gefriertruhe verringern, weniger für
den Kühlschrank kaufen, da dieser am Umzugstag abgetaut sein
Schließen Sie Wasser- und Gashähne, schrauben Sie die Hauptsicherung heraus und übergeben Sie den Wohnungsschlüssel (eventuell müssen Sie sich vom Vermieter ein Wohnungsübernahmeprotokoll unterschreiben lassen !)
An Verpflegung des Umzugsteams denken (Wasser, Kaffee, Imbiss kein Alkohol!
Befördern Sie wichtige Dokumente, Wertpapiere und Schmuck selbst!
Sofort erkennbare Schäden (auch im Treppenhaus) auf den Arbeitsscheinen der Umzugsfirma dokumentieren und spätestens am nächsten Tag schriftlich reklamieren!
Beim Landeseinwohneramt die neue Anschrift melden (muß innerhalb einer Woche nach erfolgtem Wohnungswechsel geschehen !)
Melden Sie gegebenenfalls auch Ihr Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle um.
Teilen Sie allen wichtigen Einrichtungen Ihre neue Anschrift mit (z. B. Krankenkasse, Rentenstelle, Kindergeldstelle, GEZ (Rundfunkgebühren), Vereine, Abonnements).
Informieren Sie auch Ihre Versicherungen !
(Hausrat- und Haftpflichtversicherungen gelten maximal für zwei Monate an beiden Wohnorten
!)
Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die neue Anschrift bekannt
Informieren Sie Geschäftsfreunde, Bekannte und
Verwandte über Ihre neue Anschrift.
Wenn Sie selbst packen, wickeln Sie kleine Dinge auffällig farbig ein. so unterscheiden sie sich von der Menge des Einpackpapiers. Ebenfalls zu den kleinen Dingen gehören Schlüssel, Spiegelklammern und Beschläge. Diese gehen in einer Plastiktüte, die am dazugehörigen Möbel etc. befestigt wird, nicht so leicht verloren.
Schubladen füllen Sie bitte nicht mit schweren Dingen und schließen Sie auch bitten nicht ab.
Denken Sie daran, daß jeder Karton getragen werden
muß und während des Umzuges den Inhalt schützen soll. Halten Sie also das
Gewicht in tragbarem Rahmen.
Als Obergrenze sollten 30 kg nicht überschritten werden.
Besonders bei Schallplatten und Büchern zu beachten: Am besten überstehen diese den Umzug, wenn Sie senkrecht unten im Karton stehen. Schweres gehört nach unten, Leer- und Zwischenräume polstern Sie mit leichten Dingen wie Kissen und Handtüchern aus
. Zerbrechliches muß einzeln verpackt werden.
Hier sind die Zwischenräume besonders gut z. B. mit zerknülltem Zeitungspapier
auszupolstern. Ergibt ein leichter Schütteltest Geräusche, ist falsch gepackt
worden
Top
Noch Fragen? Wenden Sie sich an Ihren Umzugsberater Ihr Umzugsexperte oder umzug@j-woerle.de